Für den Heizungstausch können Sie aktuell bis zu 70 % Förderung auf einen förderfähigen Sockelbetrag erhalten. Diese Heizungsförderung läuft ausschließlich über die KfW.
Die Förderung setzt sich zusammen aus:
30 % Grundförderung
20 % Klimageschwindigkeitsbonus (Austausch fossiler Heizungen)
30 % Einkommensbonus (≤ 40.000 € zu versteuerndes Einkommen)
Wichtig: Die BAFA fördert keine neuen Heizungen, sondern nur Heizungsoptimierungen als Einzelmaßnahme – mit 20 % Zuschuss.
Wer es sich selbst erlesen will, findet hier gleich die Links. Am Ende dieser Seite ist unser Förderrechner und die passende Förderübersicht mit Beispielen.
Neue Heizung in privater Nutzung → KfW 458 (bis 70 %) hier geht es zur Seite der KFW für den privat Heizungstausch.(Im Wohngebäude)
Optimierung bestehender Heizung → BAFA (20 %)
Welche Förderung in Ihrem Fall möglich ist, klären wir am besten im persönlichen Gespräch.
Wärmepumpe (36.000 €)
55% Gesamtförderung
Pellet (48.000 €)
50% + 2.500 € Staub-Bonus
Pellet (50.000 €)
70% (WE1) + 30% (WE2) + Bonus
Wärmepumpe (64.000 €)
Detailansicht (Hover)
Hier sehen Sie reale Beispiele unserer Kunden aus der Region, bei denen wir die staatliche Förderung erfolgreich beantragt und die Auszahlung begleitet haben:
Sie haben Fragen zu Ihrer persönlichen Heizungsförderung? Als zertifizierter Fachbetrieb begleiten wir Sie von der technischen Planung bis zur Auszahlung.
Planen Sie den Austausch Ihrer alten Heizung? Sichern Sie sich jetzt die staatlichen Fördermittel für Ihr Bauvorhaben in der Region Heilbronn und Weinsberger Tal. Wir haben fürSie die wichtigsten Informationen zur aktuellen Förderlage kompakt zusammengefasst.
Sondertilgung bzw. die komplette Rückzahlung Ihres Darlehens ist jederzeit möglich!* *Gegen Entgelt gemäß Dahrlehensbedingungen bzw. gültigem Preisverzeichnis.
Förderrechner Heizungstausch
Die BEG-Heizungsförderung für Wohngebäude über KfW 458 setzt sich aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammen und beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (80 % bei geringem Einkommen selbstnutzender Eigentümer).
Stand: 21.07.2026 — Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Nutzen Sie unseren Förder-Check, um sofort zu erfahren, welche BEG-Förderung für Ihr Projekt möglich ist. Wir bei Haustechnik Janisch unterstützen Sie nicht nur bei der Umsetzung, sondern sorgen dafür, dass Sie alle Komponenten optimal ausschöpfen.
KfW 458 fördert den Austausch alter Heizungen in Wohngebäuden durch klimafreundliche Anlagen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen, mit Zuschüssen aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus.
Seit dem 21.07.2026 sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich, bei niedrigem Einkommen selbstnutzender Eigentümer bis zu 80 %.
Nein. Der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus stehen ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zu, vermietete Wohneinheiten erhalten nur die Grundförderung.
Bei einer Wohneinheit sind maximal 28.000 € an förderfähigen Kosten ansetzbar — bei 70 % Förderquote entspricht das bis zu 19.600 € Zuschuss.
Bei Gas-Zentralheizungen nur, wenn die bestehende Anlage älter als 20 Jahre ist. Bei Gas-Etagenheizungen gilt der Bonus dagegen unabhängig vom Alter.
Haustechnik Janisch meldet sich in Kürze bei Ihnen zurück.
"Der Umstieg auf die Wärmepumpe lief genial. Die telefonische Erstberatung durch Frau Schneider war extrem freundlich und Herr Wakunda hat die technische Planung perfekt umgesetzt. Absolut zu empfehlen!"
"Ehrliche Beratung und ein sauberes, pünktliches Handwerkerteam. Der Rechner hat mir vorab den Weg gewiesen, die staatliche Förderung wurde komplett für uns beantragt. Top Service in der Region!"
Der ehrliche Vollkosten-Check: Ermittelt simultan die reale Investition, Ihre maximale staatliche Förderung (KfW/BEG, Stand 21.07.2026), die echten Dauerkosten sowie die monatliche KfW-Finanzierungsrate im direkten Vergleich.
Bis 30.000 €: +40 % · bis 40.000 €: +30 % · bis 50.000 €: +10 % · darüber: kein Bonus. Leer lassen, wenn nicht bekannt.
Sie können sich jährlich — mehr für Ihren Urlaub leisten!
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Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gilt im Regelfall eine Förderquote von 46 % (30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus) für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung. Je nach Haushaltseinkommen kann ein gestaffelter Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 % hinzukommen, gedeckelt auf insgesamt 70 % bzw. 80 % bei niedrigem Einkommen. Förderfähig sind maximal 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.
Nein. Seit dem 21. Juli 2026 sind sowohl der Wärmepumpen-Effizienzbonus (5 %) als auch der Emissionsminderungsbonus für Pelletheizungen (2.500 €) ersatzlos entfallen. Beide Systeme erhalten seither dieselbe Förderquote.
Das hängt von Gebäudegröße, Dämmstandard und bisherigem Energieträger ab. In typischen Altbau-Szenarien im Raum Heilbronn liegt der Break-Even-Punkt gegenüber einer neuen Öl- oder Gasheizung häufig zwischen 6 und 12 Jahren. Den individuellen Wert ermittelt der Rechner oben inklusive Diagramm.
Ja. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte bis auf 0 % im August 2028. Auch die maximal förderfähigen Kosten von 28.000 € werden ab Februar 2027 halbjährlich um 750 € gesenkt. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell höchste Förderstufe.
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